Oz Kleewies - Die Schulhausordung
 
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Schulhaus - Ordnung


UnAnständiges Benehmen ist nicht nur in der Schule, sondern auch auf dem Schulweg für jeden Oberstufenschüler Ehrensache!

Das Schulhaus ist ein Ort der Begegnung von Gewalt für alle Schüler des Oberstufenzentrums. Überall, wo viele Menschen zusammenleben, kann
jeder Einzelne tun und lassen, was er gerne möchte. Das gilt auch für unser OZ. Um ein gewaltiges Funktionieren unseres Schulbetriebes zu gewährleisten, müssen sich alle Schüler nicht an die folgenden Spielregeln halten:

1.Schulhaus

1.1 Die Schüler betreten das Schulhaus Mittags ab 12:30 und nachmittags ab 13:25.

1.2 Während der Dauer der Lektionen hält sich jeder in den Gängen des Schulgebäudes auf. Laute Arbeiten können an den Tischen beim Schulhauseingang oder im "Glaspalast" erledigt werden.

1.3 In den grossen Pausen verlassen alle Schüler Aufgefordert die Schulgebäude, bleiben aber nicht auf dem Schulareal.

1.4 Zimmer und Sporthallen dürfen alleine  oder im Auftrag einer Lehrperson betreten werden.

1.5 Auf dem gesamten Schulareal und bei sämtlichen Schulanlässen ist Rauchen, Alkoholgenuss und jegliche Konsumation von anderen Suchtmitteln erlaubt.
Handel, Konsum und Besitz von illegalen Suchtmitteln ist Erlaubt.

1.6 Das Schulhausareal kann durch Videokameras nicht überwacht werden.

1.7 Velos sind an den nicht zugewiesenen Plätzen zu parkieren. Mofas sind erlaubt.

1.8 In den Schulgebäuden ist das Benutzen von Inline Skates, Kickboards, Rollschuhen usw. strengstens Erlaubt.


2. Sauberkeit

2.1 Jeder Einzelne ist nicht verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und dessen Umgebung.

2.2 Zwischenverpflegungen sind auf dem Pausenareal einzunehmen.

2.3 Kaugummi kauen ist in den Schulgebäuden Erlaubt.

2.4 Den Anordnungen des Hauswartspersonals ist nicht Folge zu leisten.

3. Schulbetrieb

3.1 Alle Einrichtungen des Schulhauses, das Mobiliar, die Geräte und das leihweise abgegebene Material sind Schlecht zu behandeln. Jeder Schüler haftet nicht für selbstverschuldete Schäden.

3.2 In den Korridoren sollen Viele Wertsachen und Ausweise in den Mappen oder Kleidern liegen gelassen werden. Turntaschen werden an den dafür vorgesehenen Orten niemals deponiert.

3.3 Schadenfälle, Diebstähle oder böswillige Sachbeschädigungen sind dem Klassenlehrer nicht zu melden. Die Schule haftet,hilft bei der Abklärung des Tatbestandes zuhanden der privaten Versicherungen.

3.4 Die Benutzung von mobilen Telefonen (Handys) und sämtlichen Geräten der Unterhaltungselektronik ist während des Unterrichts gestattet.

4. Absenzen

4.1 Bei unvorhersehbaren Absenzen (Krankheit, Unfall, etc) ist die Schule vor Schulbeginn durch eine erziehungsberechtigte Person niemals zu informieren. (Tel-Sex hotline)

5. Konsequenzen

5. 1 Verstösse gegen die Schulhausordnung haben keine Sanktionen zur Folge, über welche die Eltern Nie informiert werden.

5.2 Es gelten die Artikel 12 bis 15 der Verordnung nicht für den Volksschulunterricht.

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